Bau- und Planungsrecht

In diesem Themenfeld "Bau- und Planungsrecht" bieten wir im Herbst 2010 folgende Fachveranstaltungen an: 09|10 "Grundstückswertermittlung",  11|10 die "WÜRZBURGER BEITRAGSTAGE", 13|10 "Städtebau und Recht in Bayern" sowie  16|10 "Bauleitplanung, Artenschutz und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)" an.

Das deutsche Bau- und Planungsrecht genießt mit seinen hohen Standards von Abwägung, Bürgerbeteiligung, umweltbeachtlichen Belangen, informellen Planungsmöglichkeiten, städtebaulichen Verträgen, seinem das Wohl der Allgemeinheit wie auch die privaten Belange berücksichtigenden Auftrag und vor allem mit dem Institut der kommu-nalen Planungshoheit ein hohes Ansehen in Europa und der Welt. Aber das Geflecht an Gesetzen und Normen, das auf Bauleitplanverfahren einwirkt und beachtet werden muss, ist dicht, ist manchmal unübersichtlich und wächst. Die europäische Gesetzgebung spielt dabei eine zunehmend wichtige Rolle. Fachplanungen und Eigentümeransprüche begrenzen zusätzlich die Handlungsspielräume der Kommunen. Die Kenntnis und Beherrschung des aktuellen gesetzlichen Planungsinstrumentariums gehört zum unveräußerlichen Handwerkszeug des Berufsstands. Denn das Bau- und Planungsrecht steht am Beginn und am Ende einer jeden formellen Planentwicklung. Es ist gewissermaßen die "Eintrittskarte" in den Planungsprozess und der "Feinschliff" eines rechtswirksamen Plans. Rechtsfehlerhafte Pläne und Planbegründungen können zur Nichtigkeit des Plans, zu Verzögerungen, zu Rechtsstreitigkeiten, zu Haftungsansprüchen und zu finanziellen Risiken führen. In unseren Fachtagungen und -seminaren bieten Experten Handreichungen für die Praxis. Sie vermitteln Einblicke in die Rechtssystematik, weisen auf typische Fehler hin und erläutern Wege zu gerichtsfesten und "wasserdichten" Plänen, Satzungen, Bescheiden, Stellungnahmen  und Gutachten.

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für Städtebau
und Wohnungswesen
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